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Die Stadt Viechtach beteiligt sich aktiv am Erhalt und der Aufwertung von Stadtteilen und hat mit der Sanierungssatzung vom 07.12.2021 das Sanierungsgebiet „Viechtach – Stadtkern I“ förmlich festgelegt. Die Satzung hat die seit 04.06.1992 geltende Sanierungssatzung ersetzt. Im Sanierungsgebiet liegen städtebauliche Missstände vor, die durch Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden sollen. Mit Stadtsanierung ist jedoch mehr gemeint als bloße Beseitigung baulicher Missstände. Auch die Neugestaltung von Freiflächen, energetische Verbesserung und das soziale Miteinander haben einen hohen Stellenwert.
Bei allen spielt die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokaler Akteure eine wichtige Rolle. Die Themen Soziales, Gesundheit, Wirtschaft, Ökologie, Kultur und Bildung stehen gleichberechtigt neben baulichen und städtebaulichen Aufgaben.
Zur besseren Steuerung der Umsetzung dieser Sanierungsziele, besteht eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in diesem Gebiet. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung kann auch unter Auflagen, Befristungen und Bedingungen erteilt werden oder vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe ausgeräumt werden können.
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steht der Stadt Viechtach außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht über bebaute und unbebaute Grundstücke zu (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Käuferinnen und Käufer können die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch ggf. abwenden, wenn sie sich gegenüber der Stadt Viechtach vor Ablauf der Frist verpflichten, das Grundstück entsprechend den mit der Sanierung verfolgten Zielen und Zwecken zu nutzen (§ 27 BauGB).
Die Sanierung wird im sog. vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit erfolgt keine Kaufpreisprüfung und es werden keine Ausgleichsbeträge erhoben.
Übersicht über die im Sanierungsgebiet genehmigungspflichtigen Vorhaben und Vereinbarungen:
Der Antrag auf Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann formlos oder mit Antragsformular erfolgen und ist zu richten an die
Stadt Viechtach
Bauamt
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
von | bis | Bezeichnung der Maßnahme |
---|---|---|
1985 | 1989 | Errichtung einer Tiefgarage in der Mönchshofstraße |
1987 | 1994 | Sanierung Alte Turnhalle (1. Finanzabschnitt) |
1990 | 1991 | Neugestaltung Linprunstraße |
1990 | 1995 | Neugestaltung Stadtplatz |
1992 | 1993 | Standort- und Marktgutachten |
1995 | 1996 | Sanierung Alte Turnhalle (2. Finanzabschnitt) |
1996 | 1996 | Neugestaltung Ringstraße |
1998 | 2001 | Parkplatz an der Bierfeldstraße |
1999 | 2000 | Auslagerung Lederfabrik |
2002 | 2004 | Neugestaltung Dr.-Schellerer-Park |
2002 | 2002 | Verbindung Schmidstraße/Friedhofstraße |
2003 | 2005 | Abbruch der ehemaligen Lederfabrik |
2003 | 2005 | Sanierung des Sportplatzes und des Funktionsgebäudes |
2003 | 2005 | Sanierung des Schulungsgebäudes des 1. FC Viechtach |
2005 | 2005 | Einzelhandelsentwicklungskonzept |
2005 | 2005 | Rahmenplan Grüngürtel |
2005 | 2008 | Neugestaltung Mönchshofstraße Bauabschnitt 1 und 2 |
2006 | 2008 | Renaturierung Kandlbach/Reaktivierung Bahngelände |
2012 | 2016 | Neugestaltung Mönchshofstraße Bauabschnitt 3 |
2016 | 2019 | HeimatLoft |
2016 | 2019 | ISEK |
2017 | 2019 | Errichtung Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) |
2017 | 2021 | Umbau ehem. BayWa in ein Jugendkulturzentrum |
2022 | 2023 | Sanierung und Erweiterung des Kinos Viechtach |
Seit den 1980er Jahren arbeitet die Stadt Viechtach mit Unterstützung des Städtebauförderungsprogrammes an der städtebaulichen Entwicklung ihrer Innenstadt. In diesem annähernd dreißigjährigen Stadterneuerungsprozess wurden zahlreiche Sanierungsprojekte realisiert. Um zu verstehen, wie Viechtach sich über Jahrhunderte immer wieder neuen Herausforderungen anpassen konnte ohne dabei sein Gesicht zu verlieren, taucht das Kommunale Denkmalkonzept zunächst tief in die Bau- und Siedlungsgeschichte der Stadt ein. Das Ergebnis dieser Forschung zeigt, wie viel Geschichte heute noch in den Bauten und Stadtstrukturen Viechtachs steckt und wie einfach und zugleich genial viele bauliche und städtebauliche Lösungen der Vergangenheit waren und bis heute sind.
Durch das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) sollen die Entscheidungshilfen für die zukünftige Stadtentwicklung Viechtachs durch denkmalpflegerische Zielsetzungen vervollständigt werden.
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit allen städtischen Institutionen, Fachplanungen und der Bürgerschaft erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und liefern wichtige Hinweise.
Daraus sind sinnvolle Lösungs- und Projektansätze zu entwickeln. Nach Erfordernis sind gebietsweise detaillierte Untersuchungen durchzuführen. Wesentlicher Bestandteil des ISEK - gegenüber früher durchgeführten Untersuchungen - ist die Einbindung von Fachgutachten (z. B. zu den Themen Verkehr, Einzelhandel, Energie etc.) sowie die intensive und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess.
Ziel der Untersuchungen war und ist es, eine ganzheitliche Rahmenplanung für die städtebauliche Entwicklung des Kernortes insgesamt und gleichzeitig eine Grundlage für die weitere Sanierungsplanung der Altstadt zu entwickeln.
Die Stadt Viechtach hat in den Jahren 2019-2021 das Verkehrskonzept als Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) fortschreiben lassen. Dabei wurde auch die verkehrliche Situation in Viechtach untersucht und mit den Verhältnissen Ende der 80er bzw. zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts verglichen.
Aus den durchgeführten Untersuchungen hat sich ergeben, dass die grundsätzliche Verkehrsführung sowie die Parksituation von der Bevölkerung als zufriedenstellend bzw. als zweckmäßig empfunden wird. Großräumige Änderungen der Verkehrsflüsse erscheinen vor diesem Hintergrund als nicht notwendig. Anpassungen in geringerem Umfang die Parkraumbewirtschaftung betreffend wurden dem Stadtrat empfohlen und von diesem in Teilen beschlossen. Das augenscheinlich größte Interesse liegt bei den Beteiligten auf dem Bereich Stadtplatz selber. Hier bieten sich auch in Zukunft die größten Möglichkeiten und Bedürfnisse was die Bereiche Verkehrsführung, Parkraummanagement und Bewirtschaftung des öffentlichem Raumes angeht.
Dies ist weiterhin ein zentraler Punkt der Überlegungen um Viechtach in Sachen Einzelhandel aber auch Aufenthaltsqualität zukunftsfähig und zeitgemäß erhalten.
Im Zuge des städtebaulichen Entwicklungsprozesses der Stadt Viechtach wird eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, bei der „normale“ Bürger sich mit der zukünftigen Entwicklung „ihrer“ Stadt beschäftigen und dabei mit ihren Belangen einbringen können. Bis dato wurden zwei solcher Arbeitssitzungen abgehalten.
Mit den kommunalen Förderprogrammen schafft die Stadt Viechtach Anreize, die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt weiter zu verbessern und somit die Innenstadt zu stärken.
Mit dem Fassadenprogramm und dem Geschäftsflächenprogramm erhalten Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet eine finanzielle Förderung durch Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung sowie aus Fördergeldern der Stadt Viechtach.