Mo | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Di | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mi | 08.00 - 12.00 Uhr | |
Do | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Fr | 08.00 - 12.00 Uhr |
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In der Stadt Viechtach sind alle wichtigen schulischen Einrichtungen vorhanden: Neben der Grund- und Mittelschule gibt es eine Staatliche Realschule, das Dominicus-von-Linprun-Gymnasium sowie ein Pädagogisches Förderzentrum. Auch die Hotelberufsschule, die für den Tourismus und das Gastronomie- und Hotelleriegewerbe in der gesamten Region eine sehr wichtige Rolle spielt, ist in Viechtach untergebracht.
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen/Schülern auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Die Beförderungspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn der Schulweg für Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 km und für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Eine Ausnahme besteht z.B. dann, wenn der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.
Die Beförderung soll grundsätzlich mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) erfolgen. Die aktuellen Fahrpläne finden Sie auf der Homepage des Verbundtarifs DonauWald VDW. Außerhalb des ÖPNV erfolgt die Schülerbeförderung auf Basis eines Vertrags zwischen Aufgabenträger und Beförderungsunternehmen (freigestellter Schülerverkehr). Der Busverkehr beim Schulzentrum Viechtach wird auf der Verkehrsanlage (sog. Schulbuswendeplatte) abgewickelt (siehe Busfahrplan). Für die Benutzung gilt die Schulbuswendeplattensatzung.
Bei Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Aufgabenträger:
Schuleinrichtung | Aufgabenträger |
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Stadt Viechtach |
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Schulverband Mittelschule Viechtach |
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Landratsamt Regen |
Für die Grundschule Viechtach und die Mittelschule Viechtach kann der Antrag auf Schülerbeförderung durch den Erfassungsbogen gestellt werden. Die Schülerin/der Schüler erhält anschließend über die Schule eine entsprechende Fahrkarte bzw. einen Fahrausweis (im Bereich ÖPNV) bzw. einen Berechtigungsausweis (im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs).
Sofern kein Beförderungsanspruch besteht und die Schülerin bzw. der Schüler dennoch im Schulbus der Stadt Viechtach (freigestellter Schülerverkehr) befördert werden soll, ist dies im Rahmen einer Mitfahrentschädigung möglich. Die Stadt Viechtach bzw. der Schulverband Mittelschule Viechtach stellen hierfür zwei Abrechnungsmodelle je Schuljahr zur Auswahl:
- Fahrkarte für schultägliche Hin- und Rückfahrt 20 € x 11 Monate = 220 € / Schuljahr
- Fahrkarte für schultägliche Hinfahrt oder Rückfahrt 10 € x 11 Monate = 110 € / Schuljahr
Die Mitfahrentschädigung wird in einem Betrag im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler den Wohnort wechseln und eine andere oder keine Beförderung mehr benötigen, werden die Kosten auf Antrag für jeden vollen Monat wiedererstattet. Eine kostenlose Mitfahrt im Duldungsverhältnis ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich.
Den Antrag auf Ausstellung einer Fahrkarte gegen Mitfahrentschädigung finden Sie hier.