Mo | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
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Um das gemeinschaftliche Zusammenleben in geordnete Bahnen zu führen, gibt es neben den gesetzlichen Vorgaben auf Europa-, Bundes- und Landesebene auch noch kommunale Vorschriften in Form von Satzungen und Verordnungen (Ortsrecht).
Die Befugnis, für das eigene Gebiet Recht zu setzen, ist Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes und aus Art. 10 und Art. 11 der Bayerischen Verfassung.
Eine Sammlung der für die Viechtacher Bürgerinnen und Bürger geltenden Satzungen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften haben wir nachfolgend in konsolidierter Fassung zusammengestellt. Die Sammlung enthält auch die Vorschriften der von der Stadt Viechtach mitverwalteten juristischen Personen (Kindergartenstiftung Viechtach, Schulverband Mittelschule Viechtach und Zweckverband Industriegebiet REICHSDORF NORD).
Konsolidierte Fassung bedeutet, dass spätere Änderungen einer Satzung oder Verordnung zur besseren Lesbarkeit in die ursprüngliche Fassung der Rechtsnorm eingearbeitet wurden. Rechtsverbindlich bleiben allein die ausgefertigten und (seit Mai 2020 im Amtsblatt der Stadt Viechtach) bekanntgemachten Fassungen. Die Stadt Viechtach übernimmt keine Gewähr für eine korrekte Übertragung der Rechtsvorschriften in das Internet.
Bei Fragen zum Ortsrecht wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (Tel. 09942 / 808-110, hauptamt@viechtach.de).
Die Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen finden Sie hier.
Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne finden Sie hier.